Da die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes für die besonderen Belange und Gegebenheiten des Baustellenbetriebes nicht ausreichten, führte die Bundesregierung 1998 die sog. Baustellenverordnung ein. Bei dieser Verordnung handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Baustellenrichtlinie (92/57/EWG).
Die Besonderheiten des Baustellenbetriebes im Hinblick auf die Arbeitssicherheit, liegen in dem hohen Kosten- und Termindruck, der oftmals unzureichenden sprachlichen und fachlichen Ausbildung der Beschäftigten, bei einer zugleich immer weiter steigenden Anzahl tätiger Unternehmen auf der Baustelle.
Durch die Baustellenverordnung ergeben sich für den Bauherren folgende zusätzliche Pflichten:
- Vorankündigung von größeren Baustellen bei der zuständigen Behörde
- Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Erstellen einer Unterlage zur Dokumentation des Bauvorhabens
VIB erbringt als erfahrenes Ingenieurbüro alle in Zusammenhang mit der Baustellenverordnung erforderlichen Leistungen einzeln oder im Paket.




